Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

Sie möchten in aller Ruhe betreut und versorgt werden?

 

  • Wir bieten mehr als standardisierte Dienstleistungen.
  • Wir vermeiden den üblichen Zeitdruck, indem wir unsere Betreuungsleistungen nach Stunden abrechnen und nach Möglichkeit mit notwendigen Pflegeleistungen kombinieren. Wir helfen Ihnen, damit Sie möglichst lange in Ihrer eigenen Wohnung leben können.
  • Stellen Sie sich aus den einzelnen Leistungsbausteinen des Angebots von Rat & Tat Ihr individuelles Programm zusammen, das Ihnen den größten Nutzen bringt und Ihre Wünsche erfüllt.

 

 

Sachleistungen der Pflegekassen umfassen:

 

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • Hauswirtschaft

 

Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit können die Kosten im Rahmen der o.g. Sachleistungen von der Pflegekasse erstattet werden. Wir unterstützen Sie gerne bei Antragstellung!

 

Folgende Leistungen werden z.B. von der Pflegekasse übernommen:

  • waschen, duschen, baden
  • Zahnpflege
  • Haare waschen und kämmen
  • An- und ausziehen
  • Begleitung zur Toilette
  • Anreichen von Speisen und Getränken
  • Betten machen
  • Wohnungsreinigung
  • Wäschepflege

Darüber hinausgehende Leistungen, die von der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt werden, können über eine private Kostenbeteiligung problemlos hiermit verknüpft werden.

 

Gerne beraten wir Sie!

 

Verhinderungspflege

Sie pflegen und betreuen einen Angehörigen und benötigen eine Auszeit, weil sie beispielsweise in Urlaub fahren möchten?

 

Die Pflege- und Betreuungskräfte von Rat & Tat kümmern sich während Ihrer Abwesenheit zuverlässig und vertrauensvoll um Ihre Angehörigen, ohne dass Sie ein schlechtes Gewissen haben müssen.

 

Finanzieren lässt sich die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI über die jährliche Einmalzahlung in Höhe von 1.612,-- €, die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zusteht.

 

Wir freuen uns, Ihnen eine ,,Atempause'' bei der Pflege Ihrer Angehörigen zu ermöglichen!

Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung oder den Sozialhilfeträger

 

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen bereits einen Pflegegrad haben, können Sie in der nachfolgenden Tabelle die Höhe der Sachleistungen ablesen, die die Pflegeversicherung bei Beauftragung eines Pflegedienstes für Sie übernimmt.

 

Pflegegrad

Sachleistungen der Pflegeversicherung monatlich ab 2017

 

Pflegegrad 1

125,-- €

Pflegegrad 2

689,-- €

Pflegegrad 3

1.298,-- €

Pflegegrad 4

1.612,-- €

Pflegegrad 5

1.995,-- €

Die individuell zusammenstellbaren Leistungsbausteine: